Von Jennifer Kallweit
Immer mehr Menschen entdecken die „Workation“ für sich – eine Wortschöpfung aus „Work“ und „Vacation“. Die Idee dahinter: ortsunabhängig arbeiten, und zwar am liebsten dort, wo andere Urlaub machen. Dank der Digitalisierung ist mobiles Arbeiten in vielen Branchen längst Alltag geworden, und immer mehr Arbeitnehmer nutzen diese Möglichkeit, um ihre Arbeit mit einer Auszeit an einem besonderen Ort zu verbinden.
Für Campingplatz-Gastgeber eröffnet sich hier eine spannende Chance, neue Gästegruppen anzusprechen – vor allem in der Nebensaison. Besonders beliebt ist die Workation in den Wintermonaten, wenn es viele aus dem kalten Deutschland in sonnige Regionen zieht. Mehr als 80 Prozent der Beschäftigten würden gern dem grauen Winter entfliehen und glauben, dass diese Form des Arbeitens ihre Work-Life-Balance und Produktivität verbessert.
Damit sich Workation-Gäste auf einem Campingplatz wohlfühlen, brauchen sie jedoch mehr als nur einen schönen Stellplatz: Sie benötigen gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Rahmeninformationen. Rechtlich bleibt der Hauptarbeitsplatz in den meisten Fällen in Deutschland, auch wenn der Laptop am Strand oder unter Pinien aufgeklappt wird. Das bedeutet, dass deutsches Arbeitsrecht gilt, im Gastland aber zusätzliche Regelungen existieren können – etwa zu Feiertagen, Arbeitszeiten oder Pausen.
Für Gastgeber ist es hilfreich, ihre Gäste darauf hinzuweisen, solche Punkte frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, gerade wenn Zeitverschiebungen oder abweichende Tagesrhythmen ins Spiel kommen. Auch beim Thema Sozialversicherung und Krankenversicherung gibt es wichtige Unterschiede: Innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs bleibt der deutsche Versicherungsschutz erhalten, solange der Aufenthalt nicht länger als 24 Monate dauert und eine sogenannte A1-Bescheinigung vorliegt. Diese befreit von der Pflicht, im Gastland Beiträge zu zahlen.
In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen kann es hingegen zu doppelten Beiträgen kommen, und eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung wird oft notwendig. Besonders, wenn diese auch berufliche Tätigkeiten abdeckt. Gastgeber, die hier grundlegende Informationen bereithalten, geben ihren Gästen ein Gefühl von Sicherheit.
Auch steuerlich gelten für viele Workation-Gäste die deutschen Regeln, solange sie weniger als 183 Tage im Ausland arbeiten, ihr Gehalt aus Deutschland beziehen und dort ihren Wohnsitz behalten. Dennoch kann ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Gastland zu abweichenden Regelungen führen. Bei längeren Aufenthalten ist ein Hinweis auf steuerliche Beratung sinnvoll, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Neben den rechtlichen Themen gibt es viele praktische Aspekte, bei denen ein Campingplatz-Gastgeber unterstützen kann. Eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung ist für Workation-Gäste oft das wichtigste Kriterium. Ruhige Arbeitsplätze, überdachte Sitzmöglichkeiten, ausreichend Stromanschlüsse und gutes Licht tragen entscheidend zum Wohlbefinden bei. Auch Informationen zu lokalen SIM-Karten, Bankautomaten, Kreditkartenakzeptanz oder günstigen Multiwährungskonten sind willkommen.
Wer seine Gäste zudem auf Besonderheiten wie notwendige Impfungen, Reiseapotheken oder die Mitnahme ärztlich verschriebener Medikamente hinweist, sorgt für ein rundum gutes Gefühl. Für Gastgeber lohnt sich dieser Mehraufwand: Workation-Gäste bleiben oft länger, reisen auch außerhalb der Hochsaison an und nutzen zwischendurch gern die Freizeitangebote der Region. Wer ihren Bedürfnissen gerecht wird, gewinnt nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch eine treue Stammkundschaft – Menschen, die Ihren Campingplatz nicht nur als Urlaubsdomizil sehen, sondern als inspirierenden Ort zum Leben und Arbeiten.
