Denkfabrik: massive Negativfolgen durch Wegfall der Minijobs

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) warnt vor den Folgen der geplanten Abschaffung des Minijob-Status. Aus Sicht der DZG würde dies weder den Arbeitsmarkt noch die Rentenversicherung nachhaltig stärken. Stattdessen drohten massive Personalengpässe.

Zum 31. März 2026 waren bundesweit rund 6,55 Millionen Menschen in gewerblichen Minijobs beschäftigt, darunter 873.000 Minijobber im Gastgewerbe. „Minijobs sind also keine Randerscheinung des Arbeitsmarktes, sondern de facto ein entscheidender Stabilitätsfaktor für die Dienstleistungswirtschaft in Deutschland. Ohne sie können viele Bereiche auf absehbare Zeit ihren Aufgaben nicht mehr vernünftig nachkommen können“, so der ehemalige Bundestagsabgeordnete. Wer davon ausgehe, dass geringfügige Beschäftigung automatisch in sozialversicherungspflichtige Stellen übergingen, verkenne die Lebensrealität vieler Menschen und die ökonomische Lage. Studierende, Rentner, Eltern oder Menschen mit einem Hauptberuf brauchen flexible Beschäftigungsformen. Fallen diese ersatzlos weg, verschwindet nicht die Arbeit, sondern die Arbeitskraft“. Aus Sicht der Denkfabrik würde dies eine massive Mitarbeiterkrise verursachen – ein spürbarer Rückgang von Reise-, Essens-, Übernachtungs-, Veranstaltungs- und Freizeitangeboten wäre dadurch vorprogrammiert.

Minijobs sichern Beschäftigung und Angebot

Die Denkfabrik verweist darauf, dass viele Betriebe bereits heute ihren Personalbedarf nicht mehr decken können, völlig unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses: Verkürzte Öffnungszeiten, eingeschränkte Angebote oder zusätzliche Ruhetage seien vielerorts auch Folge fehlender Mitarbeiter. Gleichzeitig seien die gewerblichen Minijobs zuletzt rückläufig gewesen. Zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer, die je nach Steuerklasse künftig nur noch 400 Euro statt 600 Euro netto im Monat zusätzlich verdienen würden, seien das absolute falsche Signal in der aktellen Wirtschaftslage.

Erwerbsarbeit jetzt attraktiver machen

Die DZG plädiert deshalb für einen anderen Ansatz. Statt bewährte und verlässliche Beschäftigungsformen abzuschaffen, sollten die tatsächlichen Hemmnisse beseitigt werden. Dazu gehört insbesondere eine Reform der steuerlichen Behandlung von Zweitbeschäftigungen. Wer neben seinem Hauptberuf zusätzlich arbeitet, werde heute über die Steuerklasse VI erst einmal finanziell benachteiligt. Hier ließen sich Anreize schaffen, mehr reguläre Nebentätigkeiten aufzunehmen, ohne die notwendige Flexibilität des Arbeitsmarktes einzuschränken.

Geringfügige Beschäftigung müsse insbesondere für Studierende, Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner, Eltern sowie Menschen mit einer Hauptbeschäftigung erhalten bleiben. Gerade in der Gastwelt mit ihren Teilbranchen Tourismus, Hospitality, Foodservice und Freizeitwirtschaft seien flexible Beschäftigungsformen wegen des Veranstaltungs-, Wochenend- und Saisonbetriebs unverzichtbar. Gleichzeitig gelte es, den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver zu machen. Personalexperte Gravelaar: „Zusätzliche Arbeitsstunden müssen sich für Beschäftigte wieder spürbar lohnen – durch steuerliche Entlastungen bei Zweitjobs, höhere Freibeträge und geringere Abgaben auf zusätzliche Arbeit“.