Neue Regeln für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen

Foto: Dieter Scharrer

Seit dem 8. Juni 2026 gelten in Deutschland neue Regeln und rechtliche Aufgaben für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ist demnach verpflichtend; Flüssiggasanlagen sind grundsätzlich alle zwei Jahre zu prüfen.

Geprüft werden insbesondere Geräte und Leitungen wie Kocher, Heizung und Kühlschrank, damit ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Viele Gäste erwarten einen unkomplizierten Prüfservice direkt am Platz, etwa vor Saisonbeginn oder vor der Weiterreise.

Neue Anforderungen

Kern der Regelung ist, dass Gasprüfungen nur noch von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden dürfen. Die Anerkennung setzt die Teilnahme an einer G-607-Schulung und das Bestehen einer Abschlussprüfung voraus und ist fünf Jahre gültig, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung bis zum Monatsende; danach ist eine Auffrischung erforderlich. Betreiber sollten daher nicht nur einmalig prüfen, sondern die Gültigkeit der Nachweise regelmäßig kontrollieren und spätestens vor Saisonbeginn sicherstellen, dass die Sachkundigen aktuell sind.

Prüfplaketten-Ausgabe

Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Prüfplaketten: Sachkundige dürfen Prüfplaketten nicht mehr eigenständig drucken oder frei beschaffen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über den Schulungsträger, bei dem die Sachkundigen ihre Ausbildung absolviert haben. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass Plaketten nachvollziehbar mit der Qualifikation verknüpft sind und Missbrauch sowie undurchsichtige Dokumentationen verhindert werden. Campingplätze sollten Dienstleister ablehnen, die Plaketten ohne eindeutigen Herkunftsnachweis verwenden und darauf bestehen, dass nach der Prüfung vollständige Unterlagen ausgehändigt und archiviert werden.

Interne Prüfung

Bei der praktischen Umsetzung haben Betreiber mehrere Optionen: eigene Mitarbeiter schulen zu lassen, die Betreiber selbst qualifizieren zu lassen oder mit externen Partnern wie Werkstätten, Prüforganisationen, SHK-Betrieben oder mobilen Sachkundigen zusammenzuarbeiten, die regelmäßige Prüftage durchführen. Die Entscheidung hängt von Kapazitäten, Aufwand und Haftungsfragen ab. Unabhängig vom Modell sind klare vertragliche Regelungen, Haftungsabgrenzungen und Verantwortlichkeiten nötig, insbesondere wenn der Campingplatz Termine organisiert, den Dienstleister bewirbt oder Zahlungen abwickelt. Schulungsträger tragen ebenfalls Verantwortung: Sie sollten in anerkannten Erfahrungskreisen vertreten sein, ein eigenes Sachkundewesen betreiben, Schulungsinhalte fachlich abstimmen und sicherstellen, dass nur anerkannte Sachkundige mit Prüfplaketten beliefert werden. Diese Anforderungen dienen der Qualitätssicherung und der bundesweiten Vereinheitlichung der Prüfstandards, damit Gasprüfungen verlässlich, vergleichbar und rechtssicher sind. Betreiber sollten bei der Auswahl von Schulungspartnern gezielt auf diese Kriterien achten und sich Nachweise über die Belieferung mit Plaketten vorlegen lassen. Eine regelmäßige Kontrolle und lückenlose Dokumentation der Prüfungen, klare Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie transparente Kommunikation gegenüber Gästen sind dabei unerlässlich.

Arbeitsblatt G 607 – DVGW-Regelwerk