Ratgeber
Insolvenzverschleppung
Wann ist ein Unternehmen insolvenzreif? Dr. Dirk Pehl, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Schultze & Braun, erläutert, worauf Geschäftsleiter, Unternehmer und Privatpersonen bei einer wirtschaftlichen Krise achten sollten.
Von Dr. Dirk Piehl
Ob ein Unternehmen insolvenzreif ist, hängt von verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren ab. Kann ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen, besteht für die Geschäftsleitung bestimmter Gesellschaftsformen die Pflicht, innerhalb der gesetzlichen Fristen Insolvenzantrag zu stellen. Wird diese Pflicht nicht oder zu spät erfüllt, kann eine Insolvenzverschleppung vorliegen.
Geschäftsleiter haften in solchen Fällen grundsätzlich persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife aus dem Unternehmensvermögen geleistet wurden. Das kann beispielsweise Zahlungen an Banken, Dienstleister oder Lieferanten betreffen. Neben den zivilrechtlichen Haftungsrisiken können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Insolvenzanträge werden häufig zu spät gestellt
In der Praxis werden Insolvenzanträge häufig erst spät gestellt. Ein Grund dafür ist, dass Verantwortliche verständlicherweise bis zuletzt versuchen, eine Insolvenz zu verhindern. Hinzu kommt, dass frühe Krisensignale nicht immer rechtzeitig erkannt oder ausreichend ernst genommen werden.
Dadurch können jedoch die Chancen auf eine nachhaltige Sanierung, eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt des Unternehmens sinken. Entscheidend ist daher, die wirtschaftliche Entwicklung laufend zu beobachten und bei Anzeichen einer Krise frühzeitig gegenzusteuern.
Für die Beurteilung der Insolvenzreife ist insbesondere eine regelmäßige, im Regelfall mindestens wöchentliche Prüfung der Liquiditätslage erforderlich. Dabei sollte der prozentuale Liquiditätsdeckungsgrad ermittelt werden. In der Praxis unterbleibt diese Überprüfung jedoch vielfach. Geschäftsleiter können dadurch unbeabsichtigt in eine Situation geraten, in der sie den Insolvenzantrag zu spät stellen.
Auch der Versuch, die finanzielle Schieflage mit allen verfügbaren Mitteln zu beheben, schützt nicht vor den Haftungsrisiken einer Insolvenzverschleppung. Wer erst reagiert, wenn die Krise bereits offensichtlich ist, handelt häufig zu spät. Vergleichbar mit dem Straßenverkehr gilt: Wer erst bremst, wenn der Blitzer sichtbar wird, kann die Konsequenzen meist nicht mehr vermeiden.
Antragspflicht abhängig von der Rechtsform
Die Insolvenzantragspflicht betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). Bei Insolvenzreife müssen die handelnden Personen dieser Gesellschaften einen Insolvenzantrag stellen.
Für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) besteht diese formelle Antragspflicht grundsätzlich nicht in gleicher Weise. Dennoch gilt auch für sie: Je früher eine finanzielle Krise erkannt und ein geeigneter Antrag vorbereitet wird, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche finanzielle Neuaufstellung.
Strafrechtliche Prüfung im Insolvenzverfahren
Geschäftsleiter können sich in einem Insolvenzverfahren mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen konfrontiert sehen. Insolvenzverfahren werden regelmäßig auch daraufhin überprüft, ob strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen. Die Insolvenzakte wird hierfür an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Umso wichtiger ist es, bereits bei ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise fachkundige Unterstützung einzuholen. Das kann dazu beitragen, die Handlungsmöglichkeiten rechtzeitig zu prüfen, Sanierungsoptionen zu entwickeln und das Risiko einer persönlichen zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter zu reduzieren.
Liquidität laufend überwachen
Die Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Ansprüchen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Insolvenzverwalters. Daneben können auch einzelne Gläubiger Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Unternehmen Waren bestellt und erhält, obwohl die Geschäftsleitung bereits weiß, dass diese nicht mehr bezahlt werden können.
Geschäftsleiter sollten deshalb ihren wirtschaftlichen „Tachometer“ ständig im Blick behalten. Besonders wichtig ist die Entwicklung des Liquiditätsdeckungsgrades. Wer die finanzielle Lage nicht ausreichend überwacht, riskiert Ansprüche von mehreren Seiten. Wie im Straßenverkehr kommt es auch im Wirtschaftsleben darauf an, rechtzeitig die richtige Geschwindigkeit einzuschlagen und früh genug zu bremsen.
Eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten
Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Das deutsche Sanierungsrecht bietet verschiedene Instrumente und Verfahren, um finanzielle Krisen zu bewältigen und Unternehmen zu erhalten.
Grundsätzlich gilt: Je früher ein Insolvenzantrag vorbereitet und gestellt wird, desto größer sind die Chancen auf einen erfolgreichen Neustart. Geschäftsleiter sollten daher Krisenanzeichen ernst nehmen, die Liquidität regelmäßig prüfen und rechtzeitig professionelle Unterstützung einbinden. Das verbessert die Aussichten auf eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens und hilft zugleich, persönliche Haftungsrisiken wegen einer Insolvenzverschleppung zu begrenzen.
Zum Autor
Dr. Dirk Piehl ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sitzt unter anderem am Gründungsstandort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun im badischen Achern bei Baden-Baden.
Schultze & Braun GmbH & Co. KG, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, Tel.: 0151/50766762, info@schultze-braun.de, www. schultze-braun.de
