Leitern ermöglichen den Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen und sind für kurzzeitige Tätigkeiten häufig eine praktikable Lösung. Doch ein instabiler Stand, eine ungeeignete Leiter, beschädigte Bauteile oder ein nicht gesicherter Arbeitsbereich können schwerwiegende Folgen haben. „Ein wackeliger Stand, ein herumliegendes Kabel oder eine defekte Spreizsicherung bei Stehleitern wie Gurtband oder Kette können leicht zu einem Unfall führen“, sagt André Siegl, Referent für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband. „Je nach Fallhöhe und Bodenbeschaffenheit können Stürze schwerste Verletzungen hervorrufen.“
Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, die Gefährdungen vor dem Einsatz von Leitern zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Grundsätzlich gilt: Leitern sollten nur dann eingesetzt werden, wenn andere, sicherere Arbeitsmittel – etwa Arbeitsbühnen, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen – wegen der geringen Gefährdung und der kurzen Dauer der Tätigkeit nicht verhältnismäßig sind. Für Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand verlangen, längere Zeit dauern oder bei denen Beschäftigte sich weit hinauslehnen müssen, sind Leitern in der Regel nicht geeignet.
Bei Auswahl und Beschaffung auf Nutzung achten
Die sichere Verwendung beginnt mit der Auswahl des passenden Arbeitsmittels. Nicht jede Leiter ist für jede Tätigkeit und jeden Einsatzort geeignet. Unternehmen müssen Leitern und Tritte auswählen, die den betrieblichen Anforderungen entsprechen und für die berufliche Nutzung vorgesehen sind. Mobile Aufstiegshilfen, die ausschließlich für gelegentliche private Einsätze ausgelegt sind, dürfen nicht im Betrieb verwendet werden: Im Arbeitsalltag gelten höhere Anforderungen an Stabilität, Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit.

Je nach Tätigkeit kommen unterschiedliche Bauarten infrage. Stehleitern lassen sich frei aufstellen und eignen sich beispielsweise für kurzfristige Arbeiten in Innenbereichen. Anlegeleitern benötigen eine tragfähige und sichere Anlegefläche. Schiebe-, Mehrzweck- und Seilleitern lassen sich auf unterschiedliche Höhen einstellen und je nach Modell als Anlege- oder Stehleiter nutzen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten oder Arbeiten mit Materialeinsatz können Podestleitern mit größeren Standflächen, Haltevorrichtungen und Absturzsicherungen die sicherere Alternative sein.
Entscheidend ist nicht allein die Länge einer Leiter, sondern die sicher erreichbare Arbeitshöhe. Die Beschäftigten müssen den Arbeitsbereich erreichen können, ohne auf den Zehenspitzen zu stehen, sich seitlich hinauszulehnen oder die obersten nicht dafür vorgesehenen Stufen zu betreten. Die Leiter ist deshalb so auszuwählen, dass ein standsicheres Arbeiten in ergonomisch günstiger Körperhaltung möglich bleibt.

Beim Kauf sollte auf die einschlägigen Normen und Kennzeichnungen geachtet werden. Leitern müssen nach DIN EN 131 und Tritte nach DIN EN 14183 geprüft sein. Dabei werden unter anderem Belastbarkeit, Standfestigkeit, Konstruktion, verwendete Materialien und weitere sicherheitsrelevante Komponenten beurteilt. Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) zeigt zusätzlich, dass eine unabhängige Prüfstelle die technische Sicherheit des Produkts geprüft hat. Für den beruflichen Einsatz geben ein entsprechendes Piktogramm oder ein Hinweis auf dem Produkt Auskunft über die Eignung.
Leitern standsicher und ohne Improvisation aufstellen

Vor jedem Einsatz muss die Leiter auf einem tragfähigen, ebenen und ausreichend rutschhemmenden Untergrund stehen. Der Untergrund muss das Gewicht der Leiter, der arbeitenden Person sowie der mitgeführten Arbeitsmittel zuverlässig aufnehmen können. Bodenunebenheiten, Gefälle, lose Materialien, Feuchtigkeit oder Verschmutzungen können die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen.
Improvisierte Ausgleichsmaßnahmen sind keine Lösung. Eine Leiter darf nicht durch untergelegte Gegenstände, lose Platten oder sonstige Hilfsmittel ausgerichtet werden. Ist kein sicherer Standort möglich, muss ein anderes geeignetes Arbeitsmittel eingesetzt oder der Arbeitsbereich entsprechend vorbereitet werden. „Erscheint die Leiter auch nur ein wenig wackelig, sollte ihr Standort verändert werden“, sagt Siegl. „Manchmal reichen wenige Zentimeter aus, um einen sicheren Stand zu gewährleisten.“

Bei Anlegeleitern ist zudem die richtige Neigung wichtig. Sie sollten in einem Winkel von etwa 65 bis 75 Grad aufgestellt werden. Ist die Leiter zu steil, kann sie nach hinten kippen; steht sie zu flach, können die Leiterfüße beim Aufstieg wegrutschen. Die Auflagepunkte am oberen Ende müssen tragfähig sein. Wo erforderlich, ist die Leiter gegen Wegrutschen, Umstürzen oder seitliches Verschieben zu sichern. Das kann beispielsweise durch geeignete Leiterfüße, Quertraversen, Sicherungseinrichtungen am Leiterkopf oder feste Einhängevorrichtungen erfolgen.
Welche Leiterfüße und Sicherungssysteme verwendet werden, richtet sich nach dem Untergrund und dem jeweiligen Leitermodell. Rutschhemmende Gummifüße eignen sich für feste, ebene Böden. Für unbefestigte oder weiche Untergründe müssen ausschließlich die vom Hersteller vorgesehenen und zum Modell passenden Bodenspitzen, Standverbreiterungen oder sonstigen Einrichtungen eingesetzt werden. Verschlissene oder fehlende Leiterfüße sind unverzüglich zu ersetzen.
Vor dem Aufstieg müssen Spreizsicherungen, Auszüge, Verriegelungen und Gelenke vollständig eingerastet sein. Die zulässige Belastung und die Hinweise zur korrekten Aufstellung sind der Gebrauchsanleitung und den Kennzeichnungen auf der Leiter zu entnehmen. Anlegeleitern, die als Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen dienen, müssen ausreichend über die Austrittsstelle hinausragen oder über eine gleichwertige Festhaltemöglichkeit verfügen. Als Orientierung gilt ein Überstand von drei Sprossen.
Sichtprüfung vor jeder Nutzung, regelmäßige Prüfung im Betrieb

Leitern und Tritte sind vor jeder Verwendung einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Beschäftigte müssen insbesondere auf verbogene Holme, beschädigte oder lockere Stufen und Sprossen, Risse, defekte Gelenke, fehlende oder lose Schrauben, beschädigte Spreizsicherungen sowie abgenutzte Leiterfüße achten. Werden Mängel festgestellt, darf das Arbeitsmittel nicht weiterverwendet werden. Es ist aus dem Verkehr zu ziehen, deutlich zu kennzeichnen und erst nach fachgerechter Instandsetzung wieder freizugeben.
Zusätzlich müssen Unternehmen Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Die Prüfung muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Grundlage sind unter anderem die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 sowie für die sichere Verwendung von Leitern die TRBS 2121 Teil 2. Die Ergebnisse der Prüfungen sollten dokumentiert werden. Eine eindeutige Kennzeichnung, etwa durch eine Prüfplakette, erleichtert es Beschäftigten, den aktuellen Prüfstatus zu erkennen.
Besonders wichtig ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten. Sie müssen wissen, welche Leiterarten im Betrieb eingesetzt werden dürfen, wie sie richtig aufzustellen und zu sichern sind und wann eine Leiter nicht das geeignete Arbeitsmittel ist. Unterweisungen sollten vor der erstmaligen Nutzung erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Neue Einsatzbedingungen, Unfälle oder Beinaheunfälle sind ein Anlass, die Unterweisung und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
Sicher auf- und absteigen, Arbeitsbereich freihalten
Beim Auf- und Absteigen muss der Körper der Leiter zugewandt bleiben. Beschäftigte sollten stets sicheren Kontakt zur Leiter halten – in der Regel mit zwei Füßen und einer Hand. Werkzeuge, Materialien oder andere Gegenstände dürfen nicht in den Händen transportiert werden, wenn dadurch kein sicherer Halt mehr gewährleistet ist. Geeignet sind beispielsweise Werkzeugtaschen, Rucksäcke oder Materialaufzüge.
Festes, rutschhemmendes Sicherheitsschuhwerk unterstützt einen sicheren Stand auf den Stufen oder Sprossen. Lose Kleidung, ungeeignete Sohlen oder verschmutztes Schuhwerk erhöhen dagegen das Risiko des Abrutschens. Arbeiten, bei denen hoher seitlicher Druck entsteht oder beide Hände dauerhaft benötigt werden, sollten nicht von einer Leiter aus durchgeführt werden.

Auch der Arbeitsbereich rund um die Leiter muss sicher organisiert sein. Verkehrswege, Durchgänge und Türen sind besondere Gefahrenstellen. Leitern dürfen nicht ungesichert vor Türen oder in Bereichen aufgestellt werden, in denen sie von Fahrzeugen, Flurförderzeugen oder anderen Personen umgestoßen werden könnten. Ist dies nicht vermeidbar, muss der Bereich wirksam abgesperrt oder gesichert werden. Kabel, Schläuche, Verpackungsmaterial, Werkzeuge und abgestellte Geräte dürfen weder zwischen den Leiterfüßen liegen noch den Auf- und Abstieg behindern.
Wird eine Arbeitsstelle nur durch starkes Strecken oder seitliches Hinauslehnen erreicht, muss die Leiter versetzt werden. „Auch wenn es Zeit kostet: Wer eine Stelle nur mit Mühe erreicht, sollte von der Leiter steigen und die Leiter neu aufstellen“, sagt Siegl. Das Umsetzen der Leiter ist wesentlich sicherer als der Versuch, den Arbeitsradius durch eine ungünstige Körperhaltung zu vergrößern.
Prävention zeigt Wirkung
Leitern bleiben im beruflichen Alltag wichtige Arbeitsmittel – ihr Einsatz verlangt jedoch klare Regeln, geeignete Produkte und eine konsequente Sicherheitskultur. Häufig werden Prüf-, Unterweisungs- und Dokumentationspflichten als bürokratische Belastung empfunden. Die langfristige Entwicklung zeigt jedoch, dass präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz wirkt. „In den vergangenen Jahrzehnten ist die Zahl der Arbeitsunfälle mit Leitern stark zurückgegangen“, sagt Siegl. Seit 2010 hat sich die Zahl der meldepflichtigen Leiterunfälle um ein Viertel auf rund 20.000 reduziert. Die Zahl der schweren Unfälle mit Leitern und Tritten, die zu bleibenden Gesundheitsschäden geführt haben, sank sogar um knapp die Hälfte auf rund 1.000 Fälle. Angesichts weiterhin hoher Unfallzahlen bleibt es jedoch eine zentrale Aufgabe von Unternehmen, Leitern nur dort einzusetzen, wo sie tatsächlich geeignet sind, und Beschäftigte für den sicheren Umgang kontinuierlich zu sensibilisieren.
Text von Marie Claire Buschbaum und Michael Fischer
