Im Gegensatz zu Schülern haben Arbeitnehmer kein Recht auf hitzefrei ab einer bestimmten Außentemperatur. Dennoch gibt es einige rechtliche Regelungen für Arbeitgeber, um ihre Mitarbeiter vor Hitze und den gesundheitlichen Folgen zu schützen.
§ 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt Arbeitgebern beispielsweise vor, die Arbeitsstätte so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Zusätzlich müssen sie laut § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und in der Folge geeignete Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft ergreifen. Konkreter werden die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Sie besagen unter anderem, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten soll (ASR A3.5, Punkt 4.3 Abs. 2). „Ansonsten sind die Räume mit geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen auszustatten, um die Gesundheit der Belegschaft zu schonen und beispielsweise einem Kreislaufzusammenbruch vorzubeugen“, so Dr. Dominic Herrmann von der Nürnberger Versicherung. Klettert das Thermometer auf über 30 Grad, sind Maßnahmen, um die Belastung der Arbeitnehmer zu reduzieren, laut ASR für Arbeitgeber verpflichtend. Ab 35 Grad Raumtemperatur spricht man dann von einer sogenannten Hitzearbeit – hier werden dann spezielle Schutzvorkehrungen nötig.
Arbeitgebern ist grundsätzlich selbst überlassen, welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen sie treffen. Denn je nach Arbeitsstätte oder Räumlichkeit sind unterschiedliche Vorkehrungen sinnvoll. „Schnell und einfach umzusetzen ist das Angebot von Getränken oder mobilen Ventilatoren in Büroräumen“, rät Dr. Herrmann. Um dafür zu sorgen, dass die Temperatur in den Räumlichkeiten gar nicht erst über 26 Grad steigt, sind unter anderem Fenster so zu gestalten, dass eine „übermäßige Erwärmung“ vermieden wird. Gegebenenfalls sollten sie mit „geeigneten Sonnenschutzsystemen“, zum Beispiel Jalousien, ausgestattet werden (ASR A3.4). Die ASR empfiehlt außerdem: Frühmorgens lüften oder Lockerungen der Bekleidungsregelungen – falls vorhanden. Vor allem bei körperlich anstrengender Arbeit kann es zusätzlich sinnvoll sein, die Arbeitszeiten anzupassen und früher am Morgen zu beginnen. Als Ergänzung können dazu mehrere Kurzpausen, beispielsweise von 10 Minuten, erlaubt werden. „Steigt die Temperatur an einem besonders heißen Tag über 35 Grad im Arbeitsraum, sind Arbeitgeber verpflichtet, die bei Hitzearbeit üblichen Maßnahmen zu ergreifen, dazu zählen zum Beispiel Wasserschleier und Luftduschen“, weiß der Experte der Nürnberger Versicherung.
Aber nicht nur stickige Büroräume machen das Arbeiten im Sommer zu einer Belastung für die Gesundheit – auch Arbeiten im Freien stellen den Körper vor Herausforderungen. Neben der Hitze sind Arbeitnehmer hier zusätzlich der gesundheitsschädlichen UV-Strahlung ausgesetzt – im schlimmsten Fall kann sie zu Hautkrebs führen. Um die Belegschaft zu schützen, müssen Arbeitgeber auch hier geeignete Maßnahmen ergreifen: „Soweit es möglich ist, sollten alle Tätigkeiten im Schatten ausgeführt werden. Dazu kann auch künstlicher Schatten durch Sonnenschirme, Sonnensegel oder Überdachungen geschaffen werden“, rät Dr. Dominic Herrmann. Ist das Arbeiten im Schatten nicht möglich, ist es dafür umso wichtiger, eine schattige Unterstellungsmöglichkeit für die Pausen einzurichten. Auch Anzahl und Umfang der Pausen sowie die Arbeitszeit kann an die sommerlichen Temperaturen angepasst werden – vormittags und nachmittags ist die UV-Strahlung geringer. Abkühlung können Klimaanlagen in Fahrzeugen und Baumaschinen bringen. Zusätzlichen Schutz bieten Helme mit Nackenschutz, Sonnenbrillen mit UV-Schutz sowie UV-Schutzcreme. „Grundsätzlich ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihre Belegschaft regelmäßig auf Gefahren und Schutzmaßnahmen hinweisen“, rät Dr. Herrmann.
Nicht nur Menschen macht die Sommerhitze zu schaffen, auch Maschinen leisten an heißen Tagen Schwerstarbeit. „Grundsätzlich sind über das ganze Jahr klimatisierte Maschinenräume ein Muss“, so der Experte der Nürnberger Versicherung. Dennoch kann es besonders bei extrem hohen Temperaturen zu einer Überhitzung der Maschinen kommen. Schnell führt das dann zu Abweichungen im Betriebsablauf oder gar zu Produktionsausfällen. Aber auch eine Reparatur oder Ersatz ist teuer: Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, eine Maschinenversicherung abzuschließen. Bei der Police der Nürnberger Versicherung sind neben technischen Gefahren wie Überhitzung oder Kurzschluss auch menschliches Versagen wie Bedienfehler oder Schäden durch äußere Einwirkungen wie Sturm oder Frost mitversichert. Bei Beschädigung erstattet sie die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich eines erzielbaren Restwertes ersetzt. Außerdem ist es möglich, die Maschinen einzeln oder pauschal zu
Kontakt: www.nuernberger.de/maschinenbruchversicherung