Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem ein Mitarbeiter keine Steuer zahlen muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (zuvor: 58.597 Euro). Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen für den Hinzuverdienst angehoben. Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Auch der Sparerpauschbetrag ändert sich, denn die Steuerfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen werden erhöht – für Einzelpersonen von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Paare, die zusammen veranlagt werden, von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Künftig können statt 600 bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
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