Betreiber von Spielplätzen tragen eine hohe Verantwortung. Denn wo Kinder spielen, muss möglichen Gefahrenquellen sorgfältig vorgebeugt werden. Ebenso wie bei anderen Freizeiteinrichtungen (z. B. Schwimmbäder und Turnhallen) gelten für Spielplätze und Spielplatzgeräte deshalb besonders strenge gesetzliche Sicherheitsanforderungen. Mit sachkundigen Beratungs-, Planungs- und Prüfdienstleistungen helfen verschiedene Organisationen, diese Anforderungen zu erfüllen. So gewährleisten Campingunternehmer den bestmöglichen Schutz für die kleinen Besucher und ihre großen Begleitpersonen.
Um ihrer Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823 ff BGB nachzukommen, müssen Spielplatzbetreiber sicherstellen, dass der Platz und die Geräte unter anderem der DIN EN 1176 entsprechen. Diese Norm soll ernsthafte Gefährdungen verhindern und schreibt unter anderem eine jährliche Prüfung durch qualifizierte Sachverständige vor. Für die Planung und den Betrieb von Spielplätzen sind außerdem die Anforderungen der DIN 18034 zu beachten.
Die hohen Sicherheitsanforderungen an Spielplatzgeräten sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beschrieben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften und Normen können sowohl Hersteller als auch Betreiber in Haftung genommen werden. Deshalb ist es ratsam, permanent auf Auffälligkeiten zu achten. Wo sich Kinder bewegen, kommt es zu Verletzungen und Unfällen. Laut einer repräsentativen Studie des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit und der deutschen Stiftung Sicherheit im Sport wünschen sich 28 Prozent der befragten Personen mehr Unfallschutzmaßnahmen bei Spielplätzen.
Absturz von Geräten ist häufigste Unfallursache
Ein Report des Forschungszentrums für Kinderunfälle am Universitätsklinikum Graz sieht im Zustand der Spielplätze ein wichtiges Element der Unfallverhütung. Das gilt vor allem für den Fallschutz aus stoßdämpfenden Materialien wie Sand, Kies und Rindenmulch sowie die Aufprallfläche, die von harten Gegenständen freigehalten sein muss. Denn als häufigste Unfallursache nennt der Report den Absturz von einem Gerät. An Klettergeräten kommt es häufig zum Absturz, an Schaukeln zu Absturz oder Anprall am Gerät.
Sicherheitsstandards nicht immer erfüllt
Auch nach den Erfahrungen der Spielplatzinspektoren von DEKRA können Gefahren von Mängeln an der technischen und baulichen Sicherheit von Spielplätzen ausgehen. Vor allem Verschleiß, mangelhafte Inspektion und mangelnde Wartung, aber auch Vandalismus und Witterungseinflüsse können dazu beitragen, dass Geräte oder Einrichtungen nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. „Wir empfehlen Eltern und betreuenden Personen, nach den Winter- und Frühlingsmonaten die Augen offen zu halten und auf den Zustand von Platz und Geräten zu achten“, sagt Romuald Barysch, Fachgebietsverantwortlicher für Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen von DEKRA.
Vorsicht vor lockeren Bauteilen
Den Sachverständigen fallen immer wieder morsche Holzbalken auf und Bauteile, die sich gelockert haben. „Vorsicht ist auch immer dann geboten, wenn an Geräten einzelne Teile fehlen oder Beschädigungen zu erkennen sind“, erklärt Romuald Barysch. Bei fehlenden Teilen können Öffnungen entstehen, in denen Kinder mit dem Kopf, Körper oder den Extremitäten hängenbleiben können.
Unter Klettergeräten keine Roller oder Räder abstellen
Auch ist darauf zu achten, dass in Bereichen unter Spiel- und Klettergeräten keine Gegenstände wie Roller oder Fahrräder abgestellt werden, auf die Kinder fallen und sich verletzen könnten. Wer den Fahrradhelm nicht abnimmt, läuft Gefahr, sich an Klettergeräten zu verfangen. Das kann auch mit Schals und losen Kordeln an der Kleidung passieren. Wer Mängel feststellt, sollte mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen und nötige Reparaturen sofort veranlassen.
Kontakt: DEKRA GmbH, Industrie, Bau & Immobilien, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, Tel.: 0711/7861-3900, kundencenter@dekra.com, www.dekra.de/de/spielplatzpruefung
Von Tilman Vögele-Ebering