5 Mythen über Hochwasser: Diese Fakten und Irrtümer sollten Sie kennen

Wetterextreme auf dem Campingplatz: Diese Vorsichtsmaßnahmen können Sie ergreifen

Rote Parkbank steht im Hochwasser umgeben von Bäumen.
Foto: Pixabay

Hochwasser und Starkregen verursachen Schäden in Millionenhöhe, davon sind auch Campingplätze nicht ausgenommen. Doch trotz der Häufigkeit solcher Ereignisse kursieren zahlreiche Mythen darüber, wie die Wetterextreme entstehen und welche Maßnahmen helfen können.

Mythos 1: Überschwemmungen passieren nur in der Nähe von Gewässern

Nein, auch Gebiete ohne Gewässer in unmittelbarer Nähe sind betroffen. Beispielsweise Starkregen kann überall auftreten. Diese intensiven Regenfälle führen gerade in städtischen Gebieten zu Überschwemmungen, weil das Wasser nicht schnell genug abfließen kann. Das liegt teilweise daran, dass viele Flächen versiegelt sind und das Wasser nicht in den Boden sickern kann. In hügeligen oder bergigen Regionen fließt das Wasser schneller ab, strömt aber in tiefer gelegene Gebiete. Dort kommt es dann zu Überschwemmungen.

Zwei Personen spazieren unter einem Regenschirm im Hochwasser durch eine Stadt.
Wer glaubt, Hochwasser könnte nur nahe Gewässern entstehen, der täuscht sich. Auch in städtischen Gebieten kommt es durch Starkregen immer wieder zu Überschwemmungen. Foto: Pixabay

Mythos 2: Naturgefahren sind immer vorhersehbar

Leider nicht! Naturgefahren sind oft schwer vorhersehbar. Obwohl die Wettervorhersagen immer genauer werden, können plötzliche und extreme Wetterereignisse oft nicht rechtzeitig vorhergesagt werden. Wetter und Klimasysteme sind extrem komplex und werden von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftdruck, Feuchtigkeit und Windmuster beeinflusst. Diese Faktoren interagieren auf vielfältige Weise miteinander. Tipp: Viele Versicherer, wie beispielsweise die Debeka, bieten einen Service zur Unwetterwarnung für ihre Versicherten an, um wetterbedingte Risiken zu minimieren und die Sicherheit zu erhöhen.

Mythos 3: Alle Naturgefahren sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt

Falsch! Und da sollte jeder Hausbesitzer einen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen. Denn eine Wohngebäudeversicherung deckt oftmals Schäden gegen Sturm und Hagel ab. Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser ist darin nicht (automatisch) enthalten. Dafür braucht man einen Zusatzbaustein, der gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) absichert. Der Besitz im Haus, also bewegliche Gegen stände wie Möbel, technische Geräte oder Kleidung, müssen noch über eine Hausratversicherung abgedeckt werden.

Mythos 4: Es gibt keine präventiven Maßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen

Falsch! Es gibt einige präventive Maßnahmen, um das Zuhause gegen Wasser zu schützen. Wasserdichte Abdeckungen für Kellerfenster und Schächte verhindern, das Wasser eindringt. Genauso wasserdichte Fenster und Türen. Rückstauklappen werden in der Regel direkt im Abwasserrohr im Keller installiert und verhindern, dass bei starkem Regen oder Hochwasser Abwasser ins Haus zurückfließt. Dachrinnen und Abflüsse regelmäßig checken und sauber halten, um sicherzustellen, dass Wasser richtig abfließen kann.

Blick aus Auto auf Straße mit Hochwasser in einer Innenstadt.
Mit dem Auto durch Überschwemmungen zu fahren, kann mit unter fatale Folgen haben. Foto: Pixabay

Mythos 5: Ein Auto kann durch Hochwasser fahren, wenn es nicht höher als die Reifen ist

Falsch! Mit dem Auto durch Hochwasser zu fahren, ist sehr gefährlich, kann schwere Schäden am Fahrzeug verursachen und sogar lebensbedrohlich sein. Schon bei einer Wassertiefe von 15 Zentimetern kann ein Auto die Bodenhaftung verlieren und ins Schleudern geraten. Ganz zu schweigen von den verborgenen Hindernissen: Schlaglöcher, Trümmer und abgerissene Stromleitungen können für Fahrzeug und Insassen zur Gefahr werden. Wasser kann auch zu einem Motorschaden führen. Besonders gefährlich ist es, wenn Wasser in den Lufteinlass gelangt. Moderne Autos sind außerdem voll von Elektronik, die durch Wasser beschädigt wird.

Kontakt: Debeka Allgemeine Versicherung AG, Debeka-Platz 1, 56073 Koblenz, Tel.: 0261/498-4664, kundenservice@debeka.de, www.debeka.de