Für viele Platzbetreiber ist die Situation in der Ahrtal-Region immer noch existenszbedrohend, da es keine Planungssicherheit für wieder eröffnete Plätze gibt. Die AG Wiederaufbau Ahrtal in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler Lösungsvorschläge erarbeitet und beurteilt.
Die Ergebnisse werden vor Ort den jeweiligen Campingplatzbetreibern und Kommunen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Altenahr und Adenau vorgestellt. In Sinzig ist ebenso ein Termin in Planung. „Die Datenblätter enthalten neben der Lagebeschreibung und der rechtlichen Ausgangslage auch ein Fazit über die erforderlichen Planungsschritte. Dieses hilft den Kommunen ihre Vorstellungen über eine mögliche Neuordnung oder Sicherung der Campingeinrichtungen im Gemeindegebiet zu konkretisieren und schnellstmöglich in die Umsetzung zu kommen“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis während des Termins in Altenahr, bei dem auch Innenstaatssekretär a.D. Günter Kern als Leiter des „Verbindungsbüros kommunaler Wiederaufbau“ anwesend war.
Für jeden Campingplatz wurde ein Datenblatt erarbeitet, das die von den Kommunen genannten Camping- und Wohnmobilstellplätze in rechtlicher Hinsicht und mit Blick auf besonders planungsbedeutsame öffentliche Belange betrachtet. Die Datenblätter ermöglichen es, die Anforderungen, die an eine mögliche Wiederzulassung gestellt werden, auf einen Blick zu erfassen. Prüfkriterien sind beispielsweise die baurechtliche Sicherung im Flächennutzungsplan und über einen Bebauungsplan, baurechtliche Zulassungen für Gebäude und die Frage des Bestandsschutzes, Fragen des Naturschutzes sowie landesplanerische Aspekte. Darüber hinaus wird beleuchtet, ob die Campingplätze so betrieben wurden, wie sie ursprünglich genehmigt worden waren, und welche wasserrechtlichen Zulassungen vorhanden oder erforderlich sind. Beteiligte Ingenieurbüros bewerteten die vorgelegten Datenblätter als sehr gute Basis für ihre künftigen Planungen.
Von den 18 geprüften Campingplätzen konnte für zwei Plätze und zwei Wohnmobileinrichtungen ein Bestandsschutz festgestellt werden. Für die überwiegende Anzahl der Campingplätze sind Bebauungspläne zu erarbeiten. Das Aufstellungsverfahren liefert die Basis, auf der die Betreiber der Einrichtungen die notwendigen Bauanträge und wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigungen stellen können. Ein wesentlicher Bestandteil zum Betrieb eines Campingplatzes werden Evakuierungspläne im Katastrophenfall sein. In den betreffenden Gebieten muss bei einer anlaufenden Welle vergleichsweise schnell gehandelt werden. An anderen großen Flüssen in Rheinland-Pfalz ist das Zeitfenster, in dem die Räumung vollzogen werden muss, deutlich länger. Dennoch müssen die Sicherheit der dort campenden Menschen und die Gewährleistung der rechtzeitigen Räumung aller beweglichen Teile durch die Betreiber garantiert sein. Diese Auflagen zur Sicherung des Gemeinwohls können mitunter im Konflikt mit dem Betrieb der Campingplätze stehen.
Zum Hintergrund:
Die „AG Wiederaufbau“ arbeitet fachübergreifend und berät betroffene Gemeinden sowie Verbandsgemeindeverwaltungen auch zu Hochwasserschutz und -vorsorge. Sie kümmert sich zudem um den Wiederaufbau von Campingplätzen und betrachtet die künftigen Anforderungen aufgrund des Flutereignisses – auch mit Blick auf die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes.
Weitere Info unter: www.sgdnord.rlp.de