Neue EU-Regeln: Mehr Transparenz bei Ferienunterkünften

Seit dem 20. Mai 2026 gilt in Europa die EU-Verordnung 2024/1028 zu Kurzzeitvermietungen über Buchungsplattformen. Sie führt keine einheitliche Registrierungspflicht für Ferienwohnungen ein; ob eine Registrierung nötig ist, entscheiden weiterhin nationale, regionale oder kommunale Vorschriften. Neu ist jedoch ein einheitlicher technischer Rahmen: Jeder Mitgliedstaat muss eine zentrale digitale Zugangsstelle schaffen, über die Plattformen standardisierte Buchungsdaten an Behörden übermitteln können. Bestehende Registrierungssysteme sollen nach EU-Standards funktionieren.

Für Reisende ändern sich die Buchungsregeln grundsätzlich nicht. In Regionen mit strengen Vorgaben können Kontrollen jedoch leichter durchgesetzt werden. Inserate ohne vorgeschriebene Registrierungsnummer könnten deaktiviert oder Buchungen im Einzelfall storniert werden. Ordnungsgemäß registrierte Unterkünfte werden dafür transparenter und besser erkennbar. Landesweite Registrierungssysteme gibt es bereits etwa in Spanien, Italien und Griechenland; in Deutschland bestehen bislang vor allem kommunale Regelungen.