Unternehmen in Deutschland wird aufgrund des weltpolitischen Geschehens geraten, im kommenden Winter kurzfristig Heizenergie zu sparen. Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2024. In diesem Zeitraum ist eine Heizungsprüfung für alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen Pflicht. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen.
Das Bundeswirtschaftsministerium rät zu einer Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindenden Wartungsterminen. Die Prüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure, Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie speziell ausgebildete Energieberater. Die Verpflichtung entfällt, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist. Gasheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.
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