Ratgeber: Fahrradvermietung auf dem Campingplatz

Ein älteres Paar auf einer Parkbank auf einer Wiese, neben ihnen stehen zwei Klapp-E-Bikes
Foto: Pixabay

Radeln ist ein Megatrend, und so funktioniert eine Fahrradvermietung auf Ihrem Campingplatz richtig gut – sei es mit E-Bikes, Nutzrädern oder Sporträdern.

Camping und Radfahren sind eng miteinander verbunden. Radtouristen mit Zelt nutzen gerne Campingplätze als Übernachtungsort, aber auch die automobilen oder mit Wohnmobil anreisenden Camper bringen häufig eigene Räder mit auf den Platz. Die Vermietung von Fahrrädern ist daher für viele Campingplätze ein Zusatzservice für diejenigen Gäste, welche kein eigenes Rad mitbringen konnten oder wollten.

Der personelle Aufwand für die Herausgabe und Rücknahme der Räder, aber auch die regelmäßige Wartung und Reparatur der Räder führen neben den Anschaffungs- und Versicherungskosten jedoch dazu, dass dieser Service nur selten profitabel ist. Die Frage ist daher, wie kann das Angebot an Mietfahrrädern so organisiert werden, dass der Campingplatz möglichst wenig finanziellen noch personellen Aufwand hat oder sogar einen kleinen Gewinn mitnimmt.

Eigene Mieträder oder kostenlose Leihräder

Viele Campingplätze vermieten in meist geringen Umfang eigene Fahrräder und Pedelecs. Diese Räder werden oft über viele Jahre genutzt, bevor sie ausgetauscht werden. Da es sich bei der Vermietung von Fahrrädern um ein entgeltliches gewerbliches Angebot handelt, muss ein Fahrrad spätestens mit Beginn der Vermietung an einen Gast in verkehrssicherem Zustand sein.

Vier Fahrräder nebeneinander in einer Fahrradstation
Mieträder auf Campingplätzen sind oft in die Jahre gekommen. Nicht immer ist das Angebot so gut in Schuss wie auf Camping Hegne am Bodensee. Foto: Ecocamping

Somit müssen alle Anforderungen erfüllt sein, welche die jeweilige nationale Straßenverkehrsordnung an ein Fahrrad stellt. Heißt unter anderem: zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, Reflektoren in alle Richtungen, eine funktionierende Beleuchtung (Ausnahme reine Sporträder während der Helligkeit) sowie eine Klingel. Auch die anderen Bauteile des Fahrrades müssen in einem Zustand sein, der eine sichere Nutzung gewährleistet. Daraus ergibt sich für den Campingbetreiber die Pflicht, jedes Mietfahrrad regelmäßig auf Schäden zu überprüfen, diese zu beseitigen oder das Rad aus dem Verkehr zu ziehen, bis es wieder verkehrssicher ist.

Damit im Falle eines Schadens, der auf den Zustand des Rades zurückzuführen ist, die Haftpflichtversicherung des Vermieters greift (Vermietung in die Police aufnehmen!), aber auch um zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten die Kontrollen, Wartungen und Reparaturen grundsätzlich dokumentiert werden (Wartungsprotokoll). Die gleiche Sorgfalt empfiehlt sich ebenso bei kostenfrei überlassenen Leihrädern, denn auch diese sind Teil des gewerblichen Angebots ähnlich wie Spielplätze und andere Einrichtungen des Campingplatzes, für deren Nutzung keine extra Gebühren verlangt werden.

Fahrradvermietung über einen externen Dienstleister

Häufig findet sich auf Campingplätzen das Modell, dass sich ein ortsansässiger Fahrradladen um die Mieträder des Campingplatzes kümmert oder gleich eigene Mieträder dort platziert und die Pflege und Wartung übernimmt. Der Vorteil dieses Modells ist, dass die Sorgfaltspflicht auf diesen externen Dienstleister übergeht und dieser in der Regel mit besser ausgebildetem Personal wie Zweiradmechaniker die Wartung zuverlässiger ausführen kann – sofern er in der Fahrradsaison über ausreichend Personal verfügt, dass sich regelmäßig den Rädern auf dem Campingplatz annehmen kann.

Fahrradfahrerin auf einem E-Bike auf einer STraße
Mietrad ist nicht Mietrad – jeder Gast hat da seine eigenen Ansprüche vom Komfort- bis zum Sportrad. Foto: Pixabay

Ob dieses Konzept funktioniert, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort und der Qualität der Geschäftsbeziehung zwischen Campingplatz und Fahrradladen ab. Mittels eines Vertrages sollte klar geregelt sein, wer welche Aufgaben bei der Vermietung der Fahrräder hat, aber auch mit wem der Kunde bei der Vermietung ein Vertragsverhältnis eingeht. Außer bei sehr großen Campingplätzen werden die Mitarbeiter des Radladens nur begrenzt auf dem Campingplatz im Einsatz sein, sodass zum Beispiel die Herausgabe- und Rücknahme des Rades inklusive einer gewissen Schadenskontrolle weiterhin beim Campingpersonal liegen dürften.

Um jeglichen Aufwand oder Haftung zu vermeiden, verzichten viele Campingplätze gänzlich auf das Angebot eigener Mieträder und verweisen die Gäste an nahegelegene Fahrradvermieter. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn überhaupt Fahrradvermieter nah genug am Campingplatz verfügbar sind und wenn diese ausreichend Räder in guter Qualität bieten.

Vollautomatische Fahrradmietsysteme

In den Städten, teilweise auch kleineren Landkommunen, haben sich in den letzten Jahren vollautomatische Fahrradmietsysteme etabliert. Vollautomatisch deshalb, weil die Kundenregistrierung sowie Anmietung und Rückgabe eines Rades ohne jeglichen Personalaufwand erfolgt und rund um die Uhr möglich ist. Lediglich die regelmäßige Wartung der Räder, teilweise auch Umverteilung zwischen Mietstationen oder bei Fehlabgaben sowie zum Teil die Nachladung der Fahrakkus von Pedelecs erfordert in diesen Systemen noch Servicepersonal. Bei Fragen oder Problemen hilft in der Regel eine 24 Stunden belegte Hotline.

Damit die Erstregistrierung, Anmietung und Rückgabe des Mietrades unbetreut funktioniert, müssen sich die Kunden eine Smartphone-App herunterladen. Nach Eingabe der Stammdaten, erstmaliger Verifizierung über Mobilfunknummer, E-Mail, teilweise auch Ausweis oder Video-Ident sowie dem Hinterlegen eines Zahlungsmittels, stehen die Mieträder direkt über die App zur Verfügung. Jedes Mietrad verfügt über ein intelligentes Schloss, ein sogenanntes Smartlock, das direkt über die App mit Beginn der Miete geöffnet und bei Rückgabe final verschlossen wird. Verschließen bei Fahrtunterbrechungen ist ebenfalls bei Weiterlaufen der Mietzeit möglich.

Einige Smartlock-Modelle verfügen zusätzlich über einen RFID-Karten-Leser, sodass die Schlösser auch über Kundenkarten, Chips oder die RFID-Schnittstelle des Smartphones bedient werden können. Das Angebot an Smartlocks mit zugehöriger App ist vielfältig, die Bedingungen wie Lizenzgebühren oder Zahlungsdienstleisterkosten sollten jedoch gut geprüft werden. Ebenso, ob die für die Schlösser in der Regel notwendige Mobilfunkversorgung auf und um den Campingplatz ausreichend ist.

Ein junger Mann hält ein Fahrrad fest.
Wer Fahrräder vermietet, braucht auch kompetentes Personal für den regelmäßigen Service und die Betreuung der Gäste. Foto: Pixabay

Automatisches Laden von Pedelecs

Sofern der Campingplatz auch Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer Unterstützung anbietet, stellt sich die Frage nach dem Nachladen des Akkus. Prinzipiell können die Akkus über ein externes Ladegerät auch manuell nachgeladen werden, wobei sich dann der Einsatz von Zweitakkus empfiehlt, sodass ein leerer gegen einen vollen Akku getauscht werden kann. Die andere Möglichkeit ist die Nutzung von Abstellanlagen, in welchen die Akkus automatisch nach Einstellen des Rades nachgeladen werden. Diese Anlagen funktionieren entweder elektromechanisch durch einen speziellen Aufnahmepunkt oder sogar induktiv, also berührungslos.

Die automatischen Ladestationen benötigen einen Netzanschluss und sind in der Erstinvestition kostspieliger, entlasten dafür aber das Personal vom dauernden Nachladen und Tauschen der Akkus. Mietradsystemanbieter Im Gegensatz zu Kooperationen mit lokalen Fahrradläden übernehmen Mietradsystemanbieter alle Aspekte des Angebots: Sie stellen die Fahrräder und Mietstationen (inkl. Ladetechnik), ebenso die Smartlocks mit passender App, sorgen für den verkehrssicheren Zustand der Räder und kümmern sich um Kundenanfragen oder Beschwerden rund um die Fahrradmiete. Bislang sind solche Systemanbieter vor allem mit großen Flotten in Städten aktiv. Gerade wenn ein Campingplatz im Einzugsgebiet solcher öffentlichen Ver- mietsysteme liegt, empfiehlt es sich, mit dem Systemanbieter Kontakt aufzunehmen und die Bedingungen für die Einrichtung einer öffentlichen Station direkt am Campingplatz abzuklären.

Weiterer Vorteil einer solchen Kooperation: Die Campinggäste können über die App des Anbieters auch dessen Fahrräder an anderen Standorten anmieten. Bei sogenannten One-Way-Systemen können Räder, die am Campingplatz angemietet werden, auch woanders abgegeben werden und umgekehrt. Doch auch wenn der Campingplatz nicht im Einzugsgebiet eines öffentlichen Mietradsystems liegt, könnte eine Kooperation mit deinem Systemanbieter sinnvoll sein. So gibt es kleinere Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Mietsysteme in Wohnanlagen, bei Hotels und zukünftig sicher auch Campingplätzen anzubieten.

Welche Fahrradtypen eignen sich für die Vermietung?

Campingplätze sind ein Ort, an dem die Gäste auch gerne Neues ausprobieren. Daher bietet es sich an, neben „normalen“ Mietfahrrädern, Mountainbikes oder Pedelecs auch Sondermodelle anzubieten. Tandems oder Strandtretmobile sind bereits seit Längerem als Spaßmobile auf Campingplätzen im Angebot.

Ein Mann und mehrere Kinder auf einem Fahrrad, dessen Sitzplätze wie Stühle um einen kleinen Tisch angeordnet sind.
Ein Conference-Bike ist ein nettes Gimmick in der Vermietung für partyfreudige Gäste auf dem Uhlenköper-Camp in Uelzen. Foto: Uhlenköper-Camp

Selbst Exoten wie das siebensitzige Conference-Bike können auf Campingplätzen erfolgreich angeboten werden. Zunehmend interessant werden Lastenfahrräder. Denn sie bieten den Gästen die Möglichkeit, mit Kind und Kegel Ausflüge in die Umgebung zu machen oder zum Beispiel direkt an den Strand zu fahren, ohne ihre Utensilien lange tragen zu müssen. Lastenräder werden gerade in den Städten immer beliebter, sind jedoch aufgrund ihrer Größe im Gegensatz zum Normalrad nicht gut in den Urlaub mitzunehmen. Daher werden es immer mehr Gäste schätzen, auch auf ihrem Urlaubsplatz ein Lastenrad zur Verfügung zu haben.

Gäste, welche noch keinen Kontakt mit Lastenrädern hatten, werden es sich aus Neugier mieten und vielleicht feststellen, wie praktisch so ein Gefährt eventuell auch daheim wäre. Lastenräder, insbesondere solche mit elektrischer Unterstützung, sind jedoch in der Anschaffung kostspielig. In der Vermietung lohnt es sich, auf Qualitätsprodukte zu setzen, die zwischen 2.000 und 3.000 Euro in der unmotorisierten und mindestens das doppelte in der motorisierten Variante kosten. Dafür können auch höhere Mietpreise verlangt werden. Auch bei den Lastenrädern gibt es Systemanbieter, mit denen der Campingplatz kooperieren kann.

Ein Mann auf einem Lastenfahrrad vor dem Einfahrtsschild zu einem Campingplatz
Auf Camping Via Claudia gibt es sogar ein Lastenrad in der Vermietung, wenn die Gäste mal größere Besorgungen machen müssen. Foto: Via-Claudia Camping
Eine Frau und ein Mann auf einem Inklusionsfahrrad
Mit behindertengerechten Mieträdern kann das Angebot auf dem Platz perfekt abgerundet werden. Foto: TINK

Bewährt haben sich grundsätzlich zweirädrige Lastenräder mit großer Kiste vor dem Lenker (Long-John), in denen auch zwei Kinder befördert werden können. Die Räder sollten möglichst über einen tiefen Rahmeneinstieg verfügen, über hydraulische Scheibenbremsen sowie eine lastenradtaugliche Nabenschaltung, da Kettenschaltungen wartungsintensiver sind. Dreiräder sollten wegen ihrer gewöhnungsbedürftigen Fahreigenschaften nicht in der Vermietung eingesetzt werden. Eine Ausnahme sind sogenannte Inklusionsfahrräder, welche geeignet sind, einen Rollstuhl auf der Ladefläche aufzunehmen und somit Radtouren auch mit Menschen mit Behinderung ermöglicht.

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