Schon geringe Mengen an Brandrauch in den Lungen bedeuten Lebensgefahr für einen Menschen. Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht, sollten sich Campingunternehmer und alle seine Mitarbeiter auf den ,worst case‘ gut vorbereiten. Nur ein Fluchtplan und ein paar Feuerlöscher sind einfach nicht genug. Nehmen Sie sich die Zeit und machen sich vorher schon klar, was zu tun ist. Gemeinsam mit Lars Inderthal, Brandschutzexperte bei der DEKRA, und Dr. Palle Klante von der Brandschutz-Zentrale hat die Redaktion von CI zusammengetragen, was auf einem Campingplatz so alles relevant sein kann.
Von Michael Fischer
Wichtige Regeln zum Brandschutz auf dem Campingplatz
Ruhe bewahren!
Eine der wichtigsten Verhaltensregeln für den Brandfall klingt einfach, ist aber oft nicht leicht umzusetzen: Erst einmal Ruhe bewahren! Wer Hektik und Panik vermeidet, tut sich leichter, die Gefahrenzone zügig, aber kontrolliert zu verlassen. Außerdem sind andere gefährdete Personen zu warnen. Man tut gut daran, die gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen und die Türen von verrauchten Räumen hinter sich zuzuziehen. Schnellstmöglich sollte auch ein Notruf an die Feuerwehr (Telefon 112) abgesetzt werden. Hier gilt der Tipp: Lieber ein Mal zu viel als ein Mal zu spät.
Immer hilfreich ist ein Brandschutzkonzept. Es ist die Grundlage für die Brandschutzordnung, um den Ausbruch von Bränden bereits im Vorfeld zu verhindern und im Ernstfall die Schadensbegrenzung sowie die sichere Evakuierung von Personen zu gewährleisten. Zwingend erforderlich ist die Dokumentation aber nur bei Sonderbauten und/oder Objekte der Gebäudeklasse 5, das sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern, mit Nutzungseinheiten von mehr als 400 Quadratmetern Grundfläche sowie unterirdische Gebäude.
Grundsätzlich darf jede Person Flucht- und Rettungspläne erstellen, sofern diese sowohl über fundierte Kenntnisse gemäß DIN ISO 23601 und DIN ISO 7010 als auch dem vorbeugenden Brandschutz als Ganzes verfügt. Zudem sollte die Planerstellung über professionelle Software, also ein CAD-Programm, erfolgen.
Optische Zeichen setzen
Das Brandschutzkonzept besagt dann auch die richtige Art und Anzahl der Feuerlöscher und Rauchmeldern, die benötigt werden. Beides sollte optisch so gut sichtbar vorhanden sein, dass die Gäste Vertrauen in ihr Konzept haben. Während im Allgemeinen Pulverlöscher verwendet werden, sind in der Gastronomie Schaumfeuerlöscher sinnvoll. Sie eignen sich in der Gastronomie vor allem für den Eingangsbereich und den Gastraum, da der Schaum gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden kann. Dadurch bleiben die Folgeschäden so gering wie möglich.
Ein Fettbrand-Aufladefeuerlöscher eignet sich optimal für den Küchenbereich. Dieser ist im Grunde ebenfalls ein Schaumfeuerlöscher, nur eben mit einem besonderen Schaum, der Speiseöle und -fette löscht und damit Brandherde der Brandklasse F. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Wartung der Feuerlöscher im Abstand von maximal zwei Jahren. Ein Austausch des Löschmittels ist gemäß der Herstellerangaben alle 6 bis 8 Jahre durchzuführen.
Helfer ausbilden
Zusätzlich zu Feuerlöschern und Rauchmeldern ist für den erfolgreichen Brandschutz auch die Ausbildung der Mitarbeitenden elementar. Daher sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Das besagen die Bestimmun gen und Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz §10 und die Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182). Für den Brandfall werden Brandschutzhelfer da rauf geschult, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um die Sicherheit von Mitarbeitenden und Gästen zu erhöhen.
Auch im Umgang mit dem Feuerlöscher sind Brandschutzhelfer ausgebildet. Dadurch können sie folgenschwere Brände schon bei der Entstehung verhindern. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung muss dann alle 2 bis 5 Jahre aufgefrischt werden. Die Anzahl der nötigen Brandschutzhelfern richtet sich u. a. nach der Anzahl der Beschäftigten und der Brandgefährdung des Betriebes. Aber auch nach der Anzahl an Gästen. In der Regel kann jedoch von mindestens 5Prozent der an wesenden Mitarbeitenden ausgegangen werden. Dabei sollte auch Schichtarbeit und Urlaubszeiten berücksichtigt werden. Prinzipiell ist eine Person pro Schicht völlig ausreichend. Im Einzel fall muss dies jedoch genauer überprüft werden.
Fluchtwege nicht zustellen
Ein wichtiger Aspekt bei Bränden ist der Flucht weg. Auch in kleineren Beherbergungsstätten spielen die richtigen Brandschutzvorkehrungen eine wesentliche Rolle. Die Gäste sind über einen längeren Zeitraum vor Ort, schlafen oder bewahren ihre Wertgegenstände in ihren Zimmern auf. Daher ist es wichtig, auch im Bereich Brandschutz Vertrauen und Kompetenz zu vermitteln. Dafür ist ratsam, eine hauseigene Brandschutzordnung anzufertigen. Diese dient als Leitfaden und zeigt Mitarbeitenden sowie Gästen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Zudem sollte ihr Betrieb umfangreich mit Rettungsweg schildern und Sicherheitszeichen ausgestattet sein. Diese dienen dazu, dass sich die Gäste in einer Notsituation selbstständig orientieren können – sollte gerade kein Brandschutzhelfer in der Nähe sein.
Im Inneren
Alle Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. In Gebäuden darf er nicht zugestellt sein. Sie können die Flucht behindern und selbst Feuer fangen. Brennbare Gegenstände sind dort auf ein Minimum zu verringern.
In jedem Fall muss die Türe von innen immer ohne Schlüssel zu öffnen sein, sonst kann das Treppenhaus zur tödlichen Falle werden. Aufzüge dürfen im Brandfall nie benutzt werden. Verrauchtes Treppenhaus bedeutet Lebensgefahr.
Verlässt man einen Raum, in dem ein Brand ausgebrochen ist, sollten Personen möglichst die Türe hinter sich schließen, damit sich die gefährlichen Brandgase nicht auf dem Rettungsweg ausbreiten und die Flüchtenden gefährden können. Auch geringe Mengen von Brandrauch enthalten giftige Gase, die bereits nach wenigen Lungenzügen zur Bewusstlosigkeit führen können. Ist das Treppenhaus bereits verraucht, sollte man in dem Raum bleiben und sich am Fenster bemerkbar machen.
Auch draußen
Auf dem Campinggelände gilt, dass es durch mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen oder Fahrwege unterteilt ist. In einem Abschnitt dürfen sich nicht mehr als 20 Parzellen befinden und bei aneinander gereihten Plätzen ist nach jeweils zehn Plätzen ebenfalls ein Brandschutzstreifen einzurichten. Es kann aus Brandschutzgründen auch verlangt werden, dass Brandschutzstreifen zu angrenzenden Grundstücken angelegt werden, besagt beispielsweise die neue Campingverordnung von Baden-Württemberg. Diese Brandschutzstreifen sind dann von baulichen Anlagen, Gegenständen und Unterholz freizuhalten.
Im Gelände sollten Feuerlöscher aufgestellt sein oder zur Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. Eine Löschwassermenge von 48 m³/h Löschwasser über eine Stunde im Umkreis von 300 Metern ist ausreichend, was aber nicht immer so einfach ist.
Niemals sich selbst in Gefahr bringen
In den ersten Sekunden, nachdem ein Brand entstanden ist, kann man noch versuchen, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu löschen. Man sollte sich vorher schon mal mit der Handhabung beschäftigt haben und genau wissen, wann ein Einsatz sinnvoll ist und wie man sich beim Löschversuch nicht selbst gefährdet. Auch hier gilt unbedingt: Niemals Rauch einatmen. Im Zweifel bringt man sich in Sicherheit und überlässt die Brandbekämpfung der Feuerwehr.
Rauchmelder monatlich prüfen
Wenn es im Gebäude brennt, kann man den Rauch schnell riechen. Das funktioniert allerdings nicht, wenn der Brand in einem entfernten Raum des Gebäudes entsteht oder die Bewohner schlafen. Die meisten Brandopfer bei Bränden sind deshalb in den Nachtstunden zu beklagen. Genau hier helfen Rauchwarnmelder, die bereits bei geringen Mengen an Rauch einen lauten Alarmton abgeben und damit auch die schlafenden Bewohner so frühzeitig wecken, dass sie auf die Gefahr reagieren können.
Man hat festgestellt, dass oft nur 120 Sekunden Zeit bleiben, um sich nach der Entstehung eines Brandes in Sicherheit zu bringen. Rauchmelder sind in Deutschland seit Beginn des Jahres 2024 bundesweit in allen Bundesländern vorgeschrieben. Damit sie dauerhaft schützen, sollte ihre Funktion mit der Prüftaste jeden Monat gecheckt werden. Ist die Batterie weitgehend entladen, gibt das Gerät im Abstand von einigen Sekunden einen Signalton ab.
Zum Schluss
Bei größeren Beherbergungsbetrieben ist es erforderlich, dass organisatorische Vorkehrungen für den Brandfall im Vorwege geklärt und festgelegt werden. Die Brandschutzabteilung der Feuerwehr gibt auf Abforderung Muster für Brandschutzordnungen heraus, die dann auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden können.
Kontakt: Lars Inderthal bei DEKRA e.V., Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, Tel.: 0711/7861-0, info@dekra.com, www.dekra.de; Dr. Palle Klante von der Brandschutz-Zentrale, Ritterstr. 8, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521/898809-40, kontakt@brandschutz-zentrale.de, www.brandschutz-zentrale.de