Geeignetes Personal für sich zu gewinnen, wird immer schwieriger. Um potenzielle Mitarbeiter vom eigenen Unternehmen zu überzeugen, kann es bei der Suche hilfreich sein, Benefits anzubieten. Denn immer mehr Fachkräfte legen den Fokus nicht mehr nur auf das Gehalt – eine gute Work-Life-Balance und betriebliche Sozialleistungen sind ihnen ebenfalls sehr wichtig. Dazu zählt auch die betriebliche Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) ihres monatlichen Bruttoeinkommens zugunsten einer bAV umzuwandeln. In 2024 sind das monatlich 302 Euro. Auf den umgewandelten Betrag muss der Arbeitnehmer in der Ansparphase keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Doch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) unterschätzen das Potenzial der betrieblichen Vorsorge und scheuen den großen Verwaltungsaufwand.
Das 2018 erlassene Betriebsrentenstärkungsgesetz soll daher die Verbreitung der bAV weiter voranbringen. Seitdem sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den versicherungsförmigen Durchführungswegen beizusteuern, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Ob der Arbeitgeber eine klassische oder fondsgebundene Versorgung anbietet, bleibt den Unternehmen selbst überlassen.
Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge
Zur Umsetzung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse und die Pensionszusage. Für KMUs empfiehlt es sich, die Direktversicherung zu wählen – sie hat einen geringen Verwaltungsaufwand und ist sehr risikoarm. Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber profitieren von Social Benefits. Bieten Unternehmen eine bAV an, machen sie sich nicht nur für potenzielle Mitarbeiter attraktiv und heben sich von der Konkurrenz ab. Auch für bestehende Mitarbeiter ist die betriebliche Vorsorge ein Zeichen der Wertschätzung.
Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge
Mit einer bAV positionieren sich Unternehmen als verantwortungsvolle Arbeitgeber und schaffen somit für alle Mitarbeiter einen Anreiz, sich langfristig an das Unternehmen zu binden. Dabei spart man gleichzeitig Steuern. Denn Beiträge zur bAV sind absetzbar und senken somit die Steuerlast. Zudem erhalten sie bei Gruppentarifen vergünstigte Konditionen. Um im Kampf gegen den Fachkräftemangel hervorzustechen, können Betriebe im Rahmen der bAV weitere Vorsorgeleistungen anbieten. Dafür eignet sich beispielsweise die Kombination aus Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sowie für viele Zielgruppen auch die Grundfähigkeitsversicherung (GF).
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den hohen Kosten einer Arbeitskraftabsicherung zurück und sind deshalb im Ernstfall nicht richtig abgesichert. Die Nürnberger Versicherung beispielsweise kombiniert die Altersvorsorge mit einer BU oder GF. Der Vorteil: Der Beitrag des Mitarbeiters wird sowohl lohnsteuerlich als auch durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen gefördert. Dadurch ist die Absicherung der Arbeitskraft deutlich günstiger.
Übrigens: Bei einer Gruppe ab zehn Versicherten in einem Unternehmen müssen sich die Mitarbeiter auch nicht mehr der aufwendigen Gesundheitsprüfung unterziehen. In diesem Fall ist eine Erklärung des Arbeitgebers mit stark verkürzten Gesundheitsfragen ausreichend, sodass die Mitarbeiter einen leichten Zugang zu dem wichtigen Versicherungsschutz erhalten.
Kontakt: Nürnberger Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel.: 0911/531-5, www.nuernberger.de