Die Zeit meldet, dass Arbeitgeber bei Maskenpflicht Tragezeiten festlegen müssen. Bei einer Tragepflicht für Masken am Arbeitsplatz, also im Büro, wie in der Gastronomie oder der Rezeption, ist der Chef verpflichtet, sich um adäquate Tragezeiten und Pausen zu kümmern. „Nötig ist eine Beurteilung der Gefährdung, die die Schwere der Tätigkeit, persönliche Voraussetzungen des Trägers sowie Bedingungen vor Ort mit einbezieht,“ sagt Arbeitsschutz-Experte Stefan Mayer.